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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 12 E 480/10   

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https://dejure.org/2010,31190
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 12 E 480/10 (https://dejure.org/2010,31190)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.09.2010 - 12 E 480/10 (https://dejure.org/2010,31190)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. September 2010 - 12 E 480/10 (https://dejure.org/2010,31190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs i.R.d. ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfsberechnung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; Typisierungen und Generalisierungen sind hinzunehmen, solange atypischen Umständen nach einer Härtefallregelung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 21 Abs. 1; BAföG § 25 Abs. 6
    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses des vertikalen Verlustausgleichs i.R.d. ausbildungsförderungsrechtlichen Bedarfsberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1184
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.09.1986 - 1 BvR 363/86

    Nichtannahmebeschluß: Einkommensbestimmung - Nichtanrechnung von Verlusten - nach

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2010 - 12 E 480/10
    Zu § 21 Abs. 1 BAföG in der ab dem 13. Juli 1981 geltenden Fassung hat das Bundesverfassungsgericht, vgl. Beschluss vom 15. September 1986 - 1 BvR 363/86 -, FamRZ 1987, 901, juris (nur Orientierungssätze), nämlich bereits entschieden, dass die damals neu eingeführte und für den Auszubildenden ungünstigere Anknüpfung an die positiven Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 EStG statt - wie zuvor - an den Gesamtbetrag der Einkünfte und der damit verbundene Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs aus Gründen der notwendigen Verwaltungsvereinfachung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, weil es jedenfalls vertretbar sei, in Zeiten knapper werdender staatlicher Finanzmittel ein volles Durchschlagen steuerlicher Subventionierungen nicht mehr zu gestatten.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2023 - 12 S 1933/21

    Ausbildungsförderung; Anerkennung von Härtefreibeträgen; außergewöhnliche

    Das Vorliegen einer unbilligen Härte ist grundsätzlich nach dem Grad der Gefährdung der Ausbildung zu beurteilen; ist trotz einer außergewöhnlichen Belastung der Eltern zu erwarten, dass sie den angerechneten Einkommensbetrag dem Auszubildenden in zumutbarer Weise zur Verfügung stellen können und werden, so ist eine Härtesituation im Sinne dieser Vorschrift nicht gegeben (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.01.2005 - 2 MB 165/04 -, juris Rn. 9; siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.09.2010 - 12 E 480/10 -, juris Rn. 9; VG Stuttgart, Urteil vom 21.03.2011 - 11 K 4176/10 -, juris Rn. 30; VG Sigmaringen, Urteil vom 25.09.2001 - 9 K 1707/00 -, juris Rn. 25).
  • OVG Sachsen, 27.11.2013 - 1 A 237/13

    Ausbildungshilfe, Ausbildungsverhältnis, Ausbildungsvergütung, ;

    Zur Einkommensanrechnung (§§ 21 ff. BAföG) bei einem stipendienartig ausgestalteten privaten Studienförderungsvertrag mit Betriebsbindungsklausel (Abgrenzung zu OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 17. Februar 2011 - 7 A 11082/10 -, FamRZ 2011, 1184).
  • VG München, 16.02.2012 - M 15 K 11.3634

    Ausbildungsförderung; Einkommen der Eltern; unbillige Härte aufgrund von

    Die Berücksichtigung von Verbindlichkeiten kommt daher ganz ausnahmsweise auch dann in Betracht, wenn der betreffende Elternteil in der Verfügung über sein aktuelles Einkommen faktisch derart beschränkt ist, dass er es insoweit nicht für Lebensunterhalt oder Ausbildung einsetzen kann (vgl. OVG NRW FamRZ 2011, 1184; Rothe/Blanke, BAföG, RdNr. 50 zu § 25).
  • VG Gelsenkirchen, 24.06.2022 - 15 K 921/20

    Ausbildungsförderung; Rückforderung; Bindungswirkung; Einkommenssteuerbescheide

    vgl. so auch OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2010 - 12 E 480/10 -, juris; VG Göttingen, Urteil vom 9. September 2008 - 2 A 447/06 -, juris.
  • VG Magdeburg, 14.12.2011 - 4 A 119/11

    Einkommensermittlung nach § 21 BAföG, Berücksichtigungsfähigkeit von Leistungen

    Allgemeine Verbindlichkeiten und besonders solche, die zur Schaffung eigenen Vermögens getätigt wurde, fallen grundsätzlich nicht darunter (so auch OVG Münster, Beschluss vom 21.09.2010, Az. 12 E 480/10; VG Göttingen, Urteil vom 09.09.2008, Az. 2 A 447/06; beide juris).
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